Unsere Spielregeln

  1. Die Kraemer und Halunken haben sich gegründet, um auf dem Peter-und-Paul-Fest die Kraemerzunft im Mittelalter darzustellen. Die Halunken bieten das entsprechende Spektakulum und Spiele dazu an.
  2. Jeder Kraemer und Halunke ist aufgerufen, sich in einem der folgenden Arbeitskreise einzutragen und aktiv mitzuwirken:
    • Historie
    • Küche
    • Lager
    • Musik
    • Spiele
    • Waren
    Das Wechseln des Arbeitskreises ist nach Absprache mit den jeweiligen Arbeitskreissprechern möglich.
  3. Der Zunftrat der Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
    • Gruppensprecher
    • Stellvertretender Gruppensprecher
    • Kassier
    • Schriftführer
    • Pressewart
    • Sprecher der Arbeitskreise
  4. Jeder Arbeitskreis wählt einmal jährlich seinen Sprecher, der jedoch bei Unstimmigkeiten innerhalb der Gruppe durch gemeinsame Absprache neu gewählt werden kann. Er darf kein weiteres Amt bekleiden.

    Der Sprecher eines Arbeitskreises nimmt an den Zunftratssitzungen teil. Sollte dieser zeitlich verhindert sein, wird er von einem frei bestimmten Vertreter des Arbeitskreises vertreten.

  5. Aufgaben des Zunftrates:
    • Entscheidung über alle gewöhnlichen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten.
  6. In der letzten Sitzung des Jahres werden der Gruppensprecher, der Kassier und der Pressewart; im darauf folgenden Jahr der stellvertretende Gruppensprecher und der Schriftführer jeweils für zwei Jahre gewählt. Die Arbeitskreissprecher werden für ein Jahr gewählt.
  7. Bei den Wahlen zum Zunftrat sowie bei Personalentscheidungen und Spielregeländerungen müssen mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen, wobei mindestens 50% aller Stimmberechtigten anwesend sein müssen. Entscheidungen im Zunftrat werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
  8. Neue Mitglieder stellen sich zunächst dem Zunftrat vor. Gegebenenfalls bestimmt dann die Gruppe über die Aufnahme. Sie sind erst nach einem Probejahr und der Zustimmung der Gruppe stimmberechtigt. Kinder und Jugendliche, die zusammen mit den Eltern eintreten, sind erst ab 16 Jahren Mitglied.
  9. Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag von 20€. Dieser wird am 1. Mai per Lastschrift eingezogen. Die einmalige Aufnahmegebühr für Neumitglieder von 50€ wird ebenfalls zu diesem Termin eingezogen. Dieser Betrag wird bei Austritt nicht zurückgezahlt.
  10. Stimmberechtigtes Mitglied wird man:
    • nach einem Probejahr
    • nach der Zustimmung der Gruppe (siehe Wahlen -> Personalentscheidungen)
    • durch Bezahlen der Aufnahmegebühr
    • durch Akzeptieren der Spielregeln
  11. Wer über einen längeren Zeitraum ohne erkennbare Beteiligung in der Gruppe oder anderweitig negativ auffällt, wird zu einer Aussprache mit dem Zunftrat gebeten. Im Anschluss daran kann der Zunftrat über ein erneutes Probejahr entscheiden.
  12. Ein Austritt aus der Gruppe ist jederzeit – aber nur schriftlich – möglich.
  13. Personalangelegenheiten, die weder im Arbeitskreis noch im Zunftrat geregelt werden können, werden in der Gruppenvollversammlung entschieden.