Die Kraemer und Halunken haben sich gegründet, um auf dem Peter-und-Paul-Fest die Kraemerzunft im Mittelalter darzustellen. Die Halunken bieten
das entsprechende Spektakulum und Spiele dazu an.
Jeder Kraemer und Halunke ist aufgerufen, sich in einem der folgenden Arbeitskreise einzutragen und aktiv mitzuwirken:
Historie
Küche
Lager
Musik
Spiele
Waren
Das Wechseln des Arbeitskreises ist nach Absprache mit den jeweiligen Arbeitskreissprechern möglich.
Der Zunftrat der Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
Gruppensprecher
Stellvertretender Gruppensprecher
Kassier
Schriftführer
Pressewart
Sprecher der Arbeitskreise
Jeder Arbeitskreis wählt einmal jährlich seinen Sprecher, der jedoch bei Unstimmigkeiten innerhalb der Gruppe durch gemeinsame Absprache neu
gewählt werden kann. Er darf kein weiteres Amt bekleiden.
Der Sprecher eines Arbeitskreises nimmt an den Zunftratssitzungen teil. Sollte dieser zeitlich verhindert sein, wird er von einem frei bestimmten Vertreter
des Arbeitskreises vertreten.
Aufgaben des Zunftrates:
Entscheidung über alle gewöhnlichen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten.
In der letzten Sitzung des Jahres werden der Gruppensprecher, der Kassier und der Pressewart; im darauf folgenden Jahr der stellvertretende
Gruppensprecher und der Schriftführer jeweils für zwei Jahre gewählt. Die Arbeitskreissprecher werden für ein Jahr gewählt.
Bei den Wahlen zum Zunftrat sowie bei Personalentscheidungen und Spielregeländerungen müssen mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder
zustimmen, wobei mindestens 50% aller Stimmberechtigten anwesend sein müssen. Entscheidungen im Zunftrat werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
Neue Mitglieder stellen sich zunächst dem Zunftrat vor. Gegebenenfalls bestimmt dann die Gruppe über die Aufnahme. Sie sind erst nach einem
Probejahr und der Zustimmung der Gruppe stimmberechtigt. Kinder und Jugendliche, die zusammen mit den Eltern eintreten, sind erst ab 16 Jahren Mitglied.
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag von 20€. Dieser wird am 1. Mai per Lastschrift eingezogen. Die einmalige Aufnahmegebühr für
Neumitglieder von 50€ wird ebenfalls zu diesem Termin eingezogen. Dieser Betrag wird bei Austritt nicht zurückgezahlt.
Stimmberechtigtes Mitglied wird man:
nach einem Probejahr
nach der Zustimmung der Gruppe (siehe Wahlen -> Personalentscheidungen)
durch Bezahlen der Aufnahmegebühr
durch Akzeptieren der Spielregeln
Wer über einen längeren Zeitraum ohne erkennbare Beteiligung in der Gruppe oder anderweitig negativ auffällt, wird zu einer Aussprache mit dem
Zunftrat gebeten. Im Anschluss daran kann der Zunftrat über ein erneutes Probejahr entscheiden.
Ein Austritt aus der Gruppe ist jederzeit – aber nur schriftlich – möglich.
Personalangelegenheiten, die weder im Arbeitskreis noch im Zunftrat geregelt werden können, werden in der Gruppenvollversammlung
entschieden.