Unsere Spielregeln

1. Die Kraemer & Halunken haben sich gegründet, um auf dem Peter-und Paul-Fest die Kraemerzunft im Mittelalter darzustellen. Die Halunken bieten das entsprechende Spektakulum und Spiele dazu an. 

Die Gruppenorgane sind die regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen, der Zunftrat und die Arbeitsgruppen. 

2. Zunftrat 

a. Der Zunftrat der Gruppe setzt sich wie folgt zusammen: 

● Gruppensprecher (Ansprechpartner, leitet die Gruppe und vertritt sie nach außen, MAK...) 

● Stellvertretender Gruppensprecher 

● Kassier (Finanzen) 

● Schriftführer (Protokolle und Verteilung, Mitgliederliste, Arbeitsgruppen) ● Pressewart 

b. Aufgaben des Zunftrats: 

Entscheidung über alle gewöhnlichen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten. 

3. Arbeitsgruppen 

a. Jedes Mitglied ist aufgerufen, sich in einer der folgenden Arbeitsgruppen einzutragen und aktiv mitzuwirken: 

● Lager 

● Küche 

● Waren 

● Spiele 

b. Jede Arbeitsgruppe bestimmt einen Sprecher. 

c. Wechseln der Arbeitsgruppe ist nach Absprache mit den jeweiligen Arbeitsgruppen möglich. 

4. Sitzungen 

a. An den regelmäßigen Sitzungen sollen die Mitglieder anwesend sein. 

b. In der letzten Sitzung des Jahres werden der Gruppensprecher, der Kassier und der Pressewart; im darauf folgenden Jahr der stellvertretende Gruppensprecher und der Schriftführer jeweils für zwei Jahre gewählt. 

c. Grundsätzlich werden Entscheidungen (Wahlen, Personalangelegenheiten, etc.; Ausnahme: Spielregeländerungen) mit einfacher Mehrheit getroffen. 

d. Spielregeländerungen müssen rechtzeitig vor einer Sitzung angekündigt werden. Für Spielregeländerungen müssen mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen, wobei mindestens 50% aller Stimmberechtigten anwesend sein müssen. 

5. Mitgliedschaft 

a. Neue Mitglieder sind nach einem Probejahr und der Zustimmung der Gruppe stimmberechtigt. Kinder und Jugendliche, die zusammen mit den Eltern eintreten und mindestens 5 Jahre dabei waren, werden mit 16 Jahren auf eigenen Antrag, aber ohne Abstimmung und ohne Aufnahmegebühr Mitglied oder sie scheiden aus der Gruppe aus. 

b. Mitglieder und Anwärter zahlen einen Jahresbeitrag von 20 €. Dieser wird am 1. Mai per Lastschrift eingezogen. Die einmalige Aufnahmegebühr für Neumitglieder von 50 € wird ebenfalls zu diesem Termin eingezogen. Dieser Betrag wird bei Austritt nicht zurückgezahlt. 

c. Ein Austritt aus der Gruppe ist jederzeit, aber nur schriftlich möglich. Stand: 10/03/2024